Das Wichtigste vorweg
Google hat den Abschnitt „Werbung und Akquise“ seiner Inhaltsrichtlinien für Maps und Unternehmensprofile ergänzt [1][2]. Im Profil selbst sind Werbeinhalte mit befristeten Aktionen, Preisen oder direkten Handlungsaufforderungen jetzt ausdrücklich verboten. In Beiträgen bleiben Angebote erlaubt – dort sind nur fremde Kontaktdaten und Links ohne Bezug zum eigenen Betrieb tabu [1]. Prüf deshalb Name, Beschreibung und Fotos deines Profils und verlege Aktionen in Beiträge und auf deine Website.
01 / Die Änderung
Was jetzt in Googles Richtlinie steht.
Die Richtlinie „Prohibited & restricted content“ gilt für alle Inhalte in Google Maps und im Unternehmensprofil. Search Engine Roundtable hat Anfang Oktober 2026 dokumentiert, dass Google den Abschnitt „Advertising & solicitation“ umgeschrieben hat, und Vorher-nachher-Screenshots veröffentlicht [2]. Der Grundsatz lautet jetzt sinngemäß: Beiträge auf Google Maps sollen echte Erfahrungen widerspiegeln oder die dauerhafte Identität eines Unternehmens beschreiben. Maps soll verlässlich bleiben und kein Marktplatz werden – deshalb keine Inhalte zu Werbe- oder Akquisezwecken [1].
Neu ist vor allem die Unterscheidung nach Nutzern und Händlern [1]:
- Für Händler im Profil („listing“): keine Werbe- oder kommerziellen Inhalte mit befristeten Aktionen, Preisen oder direkten Handlungsaufforderungen.
- Für Händler in Beiträgen („posts“): keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Social-Media-Links oder Links auf andere Websites, die nichts mit dem eigenen Unternehmen zu tun haben. Angebote und Neuigkeiten, die werblich wirken, sind in Beiträgen ausdrücklich weiter erlaubt.
- Für Nutzer: keine Werbung und keine Kontaktdaten oder Links in Rezensionen.
02 / Die Einordnung
Was davon wirklich neu ist.
Ganz neu ist die Linie nicht. In den Richtlinien zur Darstellung des Unternehmens stand schon, dass die Unternehmensbeschreibung sich nicht auf Sonderaktionen, Preise und Rabatte konzentrieren darf. Google nennt dort Beispiele wie „Alles im Sale, -50 %“ und verbietet Links in der Beschreibung ganz [3]. Auch der Firmenname darf keine Werbeslogans, Öffnungszeiten, Telefonnummern oder Web-Adressen enthalten – sonst droht laut Google die Sperrung des Profils [3].
Neu ist, dass die Regel jetzt in der übergreifenden Inhaltsrichtlinie steht, die für alle Inhaltsformate gilt, und dass sie auch direkte Handlungsaufforderungen nennt [1]. Bei Verstößen kann Google Inhalte ausblenden oder den Zugriff auf das Profil einschränken [4]. Wie streng Google die neue Formulierung durchsetzt, ist offen; Zahlen oder Beispiele zur Durchsetzung nennt Google nicht (Einschätzung).
Was „direkte Handlungsaufforderung“ genau meint, definiert die Richtlinie nicht. Ich würde Formulierungen wie „Jetzt anrufen!“, „Heute noch buchen“ oder „Nur diese Woche“ im Profiltext und in Fotos meiden (Einschätzung). Die Schaltflächen, die Google selbst im Profil anbietet – etwa Anrufen, Website oder Route –, sind davon nach meinem Verständnis nicht betroffen.
03 / Der Check
So prüfst du dein Unternehmensprofil.
Name
Steht im Namen nur, was auch auf dem Ladenschild steht? Zusätze wie „– Ihr Fahrradprofi in Hamburg“, „Jetzt 20 % Rabatt“ oder Öffnungszeiten gehören raus [3].
Beschreibung
Beschreibt der Text, was du anbietest, wofür dein Betrieb steht und seit wann es ihn gibt? Das ist laut Google der Zweck des Feldes [3]. Preise, Rabatte, Aktionszeiträume, Links und Aufforderungen wie „Ruf uns an“ streichen.
Fotos
Die Richtlinie gilt für alle Inhaltsformate, auch Fotos und Videos [4]. Grafiken mit Preisschildern, Rabattstickern oder Aktionsplakaten sind im Profil deshalb ein Risiko (Einschätzung). Echte Fotos von Laden, Team und Arbeit sind ohnehin hilfreicher.
Beiträge
Angebote bleiben in Beiträgen erlaubt [1]. Prüf aber, ob alte Beiträge Telefonnummern, Mail-Adressen oder Links auf fremde Seiten enthalten, etwa auf einen Partnershop oder eine Veranstaltungsplattform. Für Kontakt bietet Google an, Beiträgen eine „Anrufen“-Schaltfläche mit der bestätigten Nummer aus dem Profil hinzuzufügen [4].
Dein Profil-Check in drei Schritten
01
Name und
Text prüfen
02
Fotos
sichten
03
Aktionen
verlegen
Im Profil steht, wer du bist. Was du gerade verkaufst, gehört in Beiträge und auf die Website.
04 / Die Praxis
Wohin Aktionen und Preise jetzt gehören.
Die neue Formulierung zieht eine klare Linie: Das Profil beschreibt den Betrieb dauerhaft, Beiträge transportieren das Aktuelle [1]. Daraus ergibt sich eine einfache Arbeitsteilung (Einschätzung):
- Profil: Leistungen, Kategorie, Öffnungszeiten, echte Fotos, eine sachliche Beschreibung.
- Beiträge: Aktionen, saisonale Angebote, Veranstaltungen – mit Link auf die eigene Website.
- Website: eine eigene Seite je Aktion mit Preisen, Bedingungen und Laufzeit. Die bleibt unter deiner Kontrolle, auch wenn Google Regeln ändert.
Ein Beispiel: Eine Fahrradwerkstatt in Hamburg-Ottensen heißt im Profil „Radwerk Ottensen – Inspektion ab 49 €“ und hat ein Titelbild mit Herbstaktion (fiktives Beispiel). Sie kürzt den Namen auf das, was am Laden steht, tauscht das Aktionsbild gegen ein Foto der Werkstatt und kündigt den Inspektionspreis in einem Beitrag an, der auf eine Aktionsseite der Website führt.
Das Unternehmensprofil hat sich in den letzten Wochen mehrfach verändert. Wie Google Bewertungen nur noch angemeldeten Nutzern zeigt, steht in Google Maps zeigt Bewertungen nur noch mit Login; welche Angaben Google selbst aus dem Web einsammelt, in diesem Beitrag zum Unternehmensprofil.
Local SEO
Soll ich dein Profil gegen die neuen Regeln prüfen?
Ich gehe Name, Beschreibung, Fotos und Beiträge deines Unternehmensprofils durch und zeige dir, was raus muss und wie deine Aktionen trotzdem gefunden werden.
FAQ
Häufige Fragen zu den neuen Profil-Regeln.
Darf ich in Beiträgen noch Angebote posten?
Ja. Google schreibt ausdrücklich, dass Angebote und Neuigkeiten, die werblich wirken, in Beiträgen erlaubt bleiben [1]. Ausnahme: Hotels dürfen keine Angebots-Beiträge erstellen [4].
Darf meine eigene Telefonnummer im Profil stehen?
Ja. Händler dürfen Kontaktdaten ihres eigenen Unternehmens im eigenen Profil angeben [3].
Was passiert bei einem Verstoß?
Google kann Inhalte ausblenden oder den Zugriff auf Profil oder Händlerkonto einschränken [4]. Unzulässige Zusätze im Namen können laut Google zur Sperrung führen [3].
Quellen
Quellen
- Google Business Profile-Hilfe: „Prohibited & restricted content“, Abschnitt „Advertising & solicitation“ – support.google.com · abgerufen 07.10.2026.
- Search Engine Roundtable (Barry Schwartz): „Updated Google Maps Policy: What Merchants Can’t Post In Listings Or Posts“, Oktober 2026 – seroundtable.com · abgerufen 07.10.2026.
- Google Business Profile-Hilfe: „Guidelines for representing your business on Google“ – support.google.com · abgerufen 07.10.2026.
- Google Business Profile-Hilfe: „Overview of Google Business Profile policies“ und „Business Profile photos, videos & posts content policy“ – support.google.com, support.google.com · abgerufen 07.10.2026.
Alle Quellen am 7. Oktober 2026 abgerufen. Aussagen ohne belastbare Quelle sind im Text als Einschätzung gekennzeichnet; die Ziffern in eckigen Klammern verweisen auf die Nummern dieser Liste.

