Online-Marketing

21. Oktober 2026

ca. 9 Min. Lesezeit

Digitaler Kassenbon und Kundenerkennung an der Kasse: Was Shopify POS jetzt kann und was in Deutschland erlaubt ist

Seit POS-Version 11.17 legt Shopify Kartenzahler automatisch als Kunden an, wenn sie einen digitalen Kassenbon wählen, und fragt dabei nach Werbe-Einwilligung. Was du dafür brauchst, was Abgabenordnung, DSGVO und UWG in Deutschland erlauben, worauf du beim TSE-Beleg achten musst und was der Gesetzentwurf für 2028 vorsieht.

Sebastian Ziermann

18 Jahre Online-Marketing · Beratung & Umsetzung

Kunde hält an der Ladenkasse eines Hamburger Geschäfts sein Smartphone neben ein Kartenterminal, um den digitalen Kassenbon zu erhalten

In diesem Artikel

Schon eine Aufgabe im Kopf?

Das Wichtigste vorweg

Seit Version 11.17 vom 13. Oktober legt Shopify POS Kartenzahler automatisch als Kunden an, sobald sie an der Kasse einen digitalen Kassenbon wählen, und bietet dabei eine Anmeldung für Werbung an [1][2]. In Deutschland ist der digitale Beleg erlaubt, wenn der Kunde zustimmt, und er muss dieselben Angaben enthalten wie der Papierbon [6][7][8]. Für Werbe-Mails brauchst du eine saubere Einwilligung oder die enge Ausnahme für Bestandskunden aus § 7 Abs. 3 UWG [11].

01 / Was neu ist

Was Shopify POS 11.17 an der Kasse ändert.

Shopify veröffentlicht alle zwei Wochen eine neue Version der Kassen-App. Version 11.17 kam am 13. Oktober 2026 und bringt neben Neuerungen für das Kachel-Raster eine Funktion, die für viele Läden interessanter ist: Shopify POS erkennt mehr Kundinnen und Kunden im Laden automatisch [1].

Das funktioniert so: Jemand zahlt mit Karte und wählt danach einen digitalen Kassenbon. Shopify kann die Person dann erkennen und in deine Kundenliste aufnehmen [1]. Wer schon einmal bei dir gekauft hat, wird automatisch mit der Bestellung verknüpft. Für Shop-Pay-Kunden landen die Belege nach einer einmaligen Zustimmung künftig direkt in der Shop-App [1]. Außerdem können sich alle Käufer auf dem Bildschirm zur Beleg-Auswahl für Werbung und Neuigkeiten anmelden [1].

Shopify nennt als Nutzen vor allem Zeit: Das Personal muss an der Kasse nicht mehr nach Namen und E-Mail-Adresse fragen, und frühere Einkäufe hängen am Kundenprofil [1]. Für dich heißt das: Du siehst endlich, wer im Laden wiederkommt, und kannst Laden- und Onlinekäufe derselben Person zusammen auswerten.

Wie die Beleg-Auswahl abläuft

Nach der Zahlung wählt der Kunde zwischen E-Mail, SMS, Druck oder keinem Beleg; mit passendem Shop-Konto erscheint zusätzlich die Shop-App [2]. Wählt er einen digitalen Beleg, legt Shopify POS mit der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein Kundenprofil an und verknüpft es mit der Bestellung [2]. Beim ersten Einkauf wird außerdem gefragt, ob die Person Werbung per E-Mail oder SMS erhalten möchte [2].

Ohne Kundendisplay fordert die App das Personal auf, das Gerät zum Kunden zu drehen [2]. Ein ausgedruckter Beleg zeigt übrigens höchstens 50 Positionen; bei größeren Einkäufen ist der digitale Beleg laut Shopify die vollständige Variante [3].

02 / Voraussetzungen

Was du brauchst und ob es in Deutschland geht.

Die automatische Erkennung gilt laut Shopify für berechtigte Kartenzahlungen über Shopify Payments in POS 11.17 [1]. Für die Beleg-Auswahl nennt die Shopify-Hilfe diese Voraussetzungen [2]:

  • eine aktuelle Version der Shopify-POS-App,
  • Shopify Payments ist aktiviert und du nutzt ein Kartenlesegerät von Shopify,
  • ein POS Terminal, ein Verifone Victa Mobile oder ein Kundendisplay mit der Customer-View-App – oder ein Gerät, das du zum Kunden drehen kannst,
  • für Belege in der Shop-App zusätzlich Shop Pay im Onlineshop und ein angeschlossenes Kundendisplay.

Mit Kundendisplay, Victa Mobile oder POS Terminal ist die Funktion standardmäßig eingeschaltet, sonst sobald die Beleg-Auswahl im Vertriebskanal Point of Sale aktiv ist [1]. Die Beleg-Auswahl selbst ist laut Hilfe ebenfalls voreingestellt [2]. Du findest sie unter Vertriebskanäle › Point of Sale › Point of Sale bearbeiten › Einstellungen › Customer receipt selection [2].

Zur Verfügbarkeit: Eine Länderbeschränkung nennt Shopify in der Ankündigung nicht [1]. Die nötige Hardware – WisePad 3, POS Terminal und Victa Mobile mit Shopify Payments – führt Shopify für Deutschland ausdrücklich [5]. Ob die Erkennung in deinem Shop schon aktiv ist, siehst du am einfachsten bei einem Testkauf mit eigener Karte. Ich gehe davon aus, dass sie bei deutschen Shops mit Shopify Payments greift, bestätigt hat Shopify das für Deutschland aber nicht ausdrücklich (Einschätzung). Wie du das iPhone selbst als Kartenterminal nutzt, steht in Das iPhone als Kartenterminal.

03 / Kassenbon und Finanzamt

Ist der digitale Kassenbon in Deutschland erlaubt?

Ja. Wer Verkäufe mit einer elektronischen Kasse erfasst, muss dem Kunden direkt nach dem Kauf einen Beleg ausstellen und zur Verfügung stellen – das ist die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO [6]. Der Beleg kann auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden [6].

Der Anwendungserlass der Finanzverwaltung wird konkreter [7]:

  • Die Zustimmung braucht keine besondere Form und kann auch stillschweigend erfolgen, etwa indem der Kunde „E-Mail“ antippt.
  • Der elektronische Beleg muss in jedem Fall erstellt werden, auch wenn der Kunde ihn nicht entgegennimmt.
  • Nur auf dem Kassendisplay anzeigen reicht nicht; der Kunde muss den Beleg nach dem Kauf elektronisch mitnehmen können.
  • Das Format muss mit kostenloser Standardsoftware lesbar sein, zum Beispiel PDF, JPG oder PNG.

Wichtig ist der Inhalt. Das Bundesfinanzministerium schreibt, dass ein elektronischer Beleg inhaltlich den Anforderungen eines Papierbelegs entsprechen muss [8]. Dazu gehören die Angaben aus der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). In Deutschland bindest du Shopify POS dafür über die App „TSE (KassenSichV)“ an; laut Shopify-Hilfe werden die TSE-Daten dann auf die Kundenbelege gedruckt [4]. Ob sie auch in E-Mail- und SMS-Belegen stehen, beschreibt die Hilfe nicht [4]. Das solltest du mit einem Testbeleg prüfen, bevor du digitale Belege aktiv bewirbst. Fehlen die Angaben, würde ich vorerst beim Papierbon als Standard bleiben und mit Steuerberatung und Shopify-Support klären, wie der digitale Beleg vollständig wird (Einschätzung).

Auch die Option „Kein Beleg“ ändert nichts an der Pflicht, den Beleg zu erstellen und anzubieten; der Kunde muss ihn nur nicht annehmen [7][8].

Was ab 2028 kommen soll

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen [9][10]. Er sieht vor, dass ab 2028 digitale Belege den Papierbon als Standard ablösen. Händler müssen den Beleg dann elektronisch bereitstellen, Kunden müssen ihn aber nicht annehmen [9]. Wer weiter Papier möchte, soll es auf ausdrücklichen Wunsch bekommen [10]. Abrufen sollen Kunden den Beleg etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder im Kundenkonto [10]. Zusätzlich plant die Regierung ab 2028 eine Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz, mit Ausnahme bei Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr [9][10].

Noch ist das ein Entwurf, Bundestag und Bundesrat müssen ihn beraten, Details können sich ändern. Die Richtung ist aber klar: Wer jetzt digitale Belege einführt, ist für 2028 vorbereitet (Einschätzung).

04 / Datenschutz und Werbung

Kundendaten und Newsletter: Wo die Grenze liegt.

Den Beleg per E-Mail zu schicken und dafür ein Kundenprofil anzulegen, ist etwas anderes als Werbung. Für Werbung per E-Mail verlangt das Wettbewerbsrecht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung [11]. Es gibt eine Ausnahme für Bestandskunden: Du darfst eine E-Mail-Adresse, die du beim Verkauf erhalten hast, für Werbung zu eigenen ähnlichen Waren nutzen, wenn der Kunde nicht widersprochen hat und du ihn schon bei der Erhebung und bei jeder Mail klar auf sein Widerspruchsrecht hinweist [11].

Genau dieser Hinweis bei der Erhebung fehlt auf einem schnellen Kassenbildschirm leicht. Deshalb würde ich mich nicht auf die Bestandskunden-Ausnahme verlassen, sondern die Anmeldung auf dem Beleg-Bildschirm als echte Einwilligung nutzen (Einschätzung). Dafür gilt: Ein bereits angekreuztes Kästchen ist keine Einwilligung [12]. Shopify übernimmt für die Werbe-Abfrage standardmäßig deine bestehenden Marketing-Einstellungen für E-Mail und SMS [2]. Prüfe also unter Einstellungen › Checkout im Bereich Marketing-Optionen, dass dort nichts vorausgewählt ist; dort schaltest du die Abfrage auch erst frei [2].

Zwei weitere Punkte gehören dazu:

  1. Informieren: Wer personenbezogene Daten erhebt, muss die Person dabei informieren, unter anderem über Zweck und Rechtsgrundlage [13]. Ein Hinweis an der Kasse, etwa ein kleines Schild mit QR-Code zur Datenschutzerklärung, und ein passender Abschnitt in der Datenschutzerklärung sind ein praktikabler Weg (Einschätzung).
  2. SMS: Für Werbung per SMS würde ich immer mit ausdrücklicher Einwilligung arbeiten und die Ausnahme für Bestandskunden nicht ausreizen (Einschätzung).

Die rechtliche Feinabstimmung, etwa für Texte und Datenschutzerklärung, gehört in die Hände einer Anwältin oder deines Datenschutzbeauftragten. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

05 / In der Praxis

So nutzt du die Funktion im Laden.

Für einen kleinen Laden in Hamburg mit Onlineshop würde ich so vorgehen (Einschätzung):

  1. Testkauf machen: Mit eigener Karte zahlen, E-Mail-Beleg wählen und prüfen, ob ein Kundenprofil entsteht und ob der Beleg die TSE-Angaben enthält.
  2. Werbe-Abfrage sauber einstellen: Keine Vorauswahl, klarer Hinweis, Datenschutzerklärung ergänzen.
  3. Team einweisen: Wer das Gerät zum Kunden dreht, sollte in einem Satz erklären können, wofür die Adresse genutzt wird.
  4. Wirkung messen: Nach vier Wochen im Shopify-Admin vergleichen, wie viele Ladenbestellungen einem Kunden zugeordnet sind und wie viele neue Newsletter-Kontakte aus dem Laden kommen.

Gerade vor dem Weihnachtsgeschäft lohnt sich das: Wer im November im Laden kauft und sich anmeldet, kann im Dezember gezielt angeschrieben werden. Wie du den Shop für die Aktionswochen vorbereitest, steht in Black Friday 2026 im Shopify-Shop. Und wenn dieselben Kunden online bestellen, hilft ein schneller Checkout mit Wallets, beschrieben in Apple Pay, Google Pay und Shop Pay in Shopify.

Digitaler Kassenbon in drei Schritten

01

Testbeleg
prüfen

02

Einwilligung
sauber einholen

03

Stammkunden
auswerten

Erst prüfen, dann bewerben.

Shopify POS

Soll ich Kasse und Onlineshop zusammen einrichten?

Ich prüfe deine POS-Einstellungen, teste Beleg-Auswahl und Kundenerkennung, stelle die Marketing-Abfrage sauber ein und baue eine Auswertung, die Laden- und Onlinekäufe zusammenführt.

FAQ

Häufige Fragen zum digitalen Kassenbon.

Muss ich noch Papierbons drucken?

Nach geltendem Recht reicht ein elektronischer Beleg, wenn der Kunde zustimmt und der Beleg vollständig ist [6][7]. Wer Papier möchte, bekommt Papier. Der Entwurf für 2028 würde den digitalen Beleg zum Standard machen [9].

Darf ich die Beleg-Adresse für meinen Newsletter nutzen?

Nur mit Einwilligung oder unter den engen Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG, also mit Widerspruchshinweis schon bei der Erhebung [11].

Kann ich die Kundenerkennung abschalten?

Die Beleg-Auswahl am POS-Gerät lässt sich in den POS-Einstellungen ein- und ausschalten; mit Kundendisplay ist sie dort laut Shopify immer aktiv [2].

Quellen

Quellen

  1. Shopify Blog (Lauren Hockenson): „Shopify Retail Roundup“, POS-Version 11.17, aktualisiert 13. Oktober 2026 – shopify.com · abgerufen 21.10.2026.
  2. Shopify Help Center: „Customer receipt selection“ – help.shopify.com · abgerufen 21.10.2026.
  3. Shopify Help Center: „Managing Shopify POS receipts“ – help.shopify.com · abgerufen 21.10.2026.
  4. Shopify Help Center: „TSE Compliance in Germany“ – help.shopify.com · abgerufen 21.10.2026.
  5. Shopify Help Center: „Global selection of Shopify POS card readers“ – help.shopify.com · abgerufen 21.10.2026.
  6. Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026: § 146a Abgabenordnung – ao.bundesfinanzministerium.de · abgerufen 21.10.2026.
  7. Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026: Anwendungserlass (AEAO) zu § 146a, Abschnitt Belegausgabe – ao.bundesfinanzministerium.de · abgerufen 21.10.2026.
  8. Bundesministerium der Finanzen: „Das Kassengesetz für mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug“ (FAQ), Stand 29. April 2026 – bundesfinanzministerium.de · abgerufen 21.10.2026.
  9. Bundesministerium der Finanzen: „Digitale Kassen und das Ende der Papierbons“, 23. September 2026 – bundesfinanzministerium.de · abgerufen 21.10.2026.
  10. Bundesregierung: „Digitale Belege ersetzen Papierbons“, 23. September 2026 – bundesregierung.de · abgerufen 21.10.2026.
  11. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen – gesetze-im-internet.de · abgerufen 21.10.2026.
  12. Datenschutz-Grundverordnung, Erwägungsgrund 32 (Einwilligung) – dsgvo-gesetz.de · abgerufen 21.10.2026.
  13. Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 (Informationspflicht bei Erhebung) – dsgvo-gesetz.de · abgerufen 21.10.2026.

Alle Quellen am 21. Oktober 2026 abgerufen. Aussagen ohne belastbare Quelle sind im Text als Einschätzung gekennzeichnet; die Ziffern in eckigen Klammern verweisen auf die Nummern dieser Liste. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Sebastian Ziermann

Über den Autor

Sebastian Ziermann

Ich verbinde 18 Jahre Online-Marketing mit technischer Umsetzung und unterstütze Shopify-Shops und KMU bei KI, SEO und Webprojekten.

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